Begriffserläuterung

Medizinischer Fußpfleger:

1. Der Unterschied zum „Fußpfleger“ liegt in der Ausbildung und Qualifikation:
An einer staatlich anerkannten Podologieschule wird nach zwei Ausbildungsjahren, mit abschließendem Staatsexamen, die Berufserlaubnis zum Podologen = med. Fußpfleger erteilt.

2. Die podologische Behandlung ergibt sich aufgrund einer ausführlichen Befunderhebung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prävention von Fußschäden durch Früherkennung und Beratung, sowie die Behandlung von Problemfüßen bei Diabetikern, Rheuma- und Gichtpatienten. Spezielle Techniken wie Nagelspangen, Orthosen, Nagelprothetik, u.v.m. sind ebenfalls Arbeitsfelder in der Podologie.

3. Podologische Praxen mit einer Kassenzulassung können Diabetiker mit einem Diabetischen Fußsyndrom aufgrund einer ärztlichen Heilmittelverordnung (Rezept) behandeln.

4. Die Nachweise von Fortbildung und Hygienemaßnahmen müssen erbracht werden.

 

Kosmetischer Fußpfleger:

1. Die Ausbildung kann je nach Kursangebot ein paar Tage bis wenige Monate dauern.

2. Die Fußpflege basiert auf pflegerischen und dekorativen Schwerpunkten.

3. Die kosmetische Fußpflege kann als Gewerbe frei ausgeübt werden und unterliegt nicht der
Überwachung und Prüfung staatlicher Gesundheitsbehörden.

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